Mit·sprache·recht
Standort: verschiedene Standorte
Schwerpunkt: Werk·statt·rat, Betriebs·rat, Frauen·beauftragte, Gewalt·schutz
Zielgruppe: Menschen mit kognitiver oder komplexer Beeinträchtigung sowie psychischer Erkrankung
Vertretungs·organe
Standort: Standort·übergreifend
Schwerpunkt: Werk·statt·rat, Betriebs·rat, Frauen·beauftragte, Gewalt·schutz
Zielgruppe: Menschen mit kognitiver oder komplexer Beeinträchtigung sowie psychischer Erkrankung
Unsere Vertretungs·organe
Standardsprache
Werkstattrat
In den GWK können Sie mitreden und mitbestimmen, was in der Werkstatt passiert. Wir haben einen Werkstattrat, der Ihre Interessen vertritt. Der Werkstattrat (WR) vertritt als übergreifendes Gremium die Interessen der Beschäftigten aller Betriebsstätten der GWK.
Der Werkstattrat besteht aus 11 gewählten Vertreter*innen, die über eine Amtszeit von vier Jahren die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Kölner Betriebsstätten vertreten. Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates sind im Sozialgesetzbuch SGB IX, § 139 und der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Die Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates ist abhängig von der Größe einer Werkstatt. Der Werkstattrat wird durch eine Vertrauensperson unterstützt, die er selbst wählt. Diese begleitet und berät den Werkstattrat und unterstützt bei der Durchführung der Werkstattrat-Versammlungen.
Mitwirkung:
Wir nehmen Ihre Wünsche, Ideen, Beschwerden und Anregungen gerne entgegen. Diese besprechen wir in der Werkstattrat-Sitzung und mit der Werkstattleitung. Unsere Themenschwerpunkte sind unter anderem:
- Vertretung der Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung
- Überwachung der Einhaltung der Werkstattverträge und der arbeitsrechtlichen Grundsätze
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Lohngrundsätzen
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Gestaltung der Beruflichen Bildung
- Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
Unser Werkstattrat ist selbstverständlich auch Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für Werkstatträte und erhält darüber regelmäßig aktuelle Informationen und Fortbildungsangebote.
Neben dem Werkstattrat gibt es in allen Werkstätten der GWK sogenannte Betriebsstättenräte. Sie beschäftigten sich mit Angelegenheiten, die ihre Betriebsstätte vor Ort betreffen. Damit entlasten sie den Werkstattrat.
Leichte Sprache
Werk·statt·rat
Sie können bei uns mit·reden und mit·bestimmen.
Wir haben einen Werk·statt·rat.
Er vertritt die Interessen von allen Beschäftigten.
Der Werk·statt·rat besteht aus 11 Personen.
Sie verteten vier Jahre lang die Interessen der Beschäftigten.
Der Werk·statt·rat hat bestimmte Rechte.
Sie heißen Mit·wirkungs- und Mit·bestimmungs·rechte.
Es gibt dazu Gesetze.
Sie stehen im Sozial·gesetz·buch.
Es gibt auch Regeln für Werk·stätten.
Sie stehen auch in der Werk·stätten-Mit·wirkungs·verordnung (WMVO).
Werkstätten sind unterschiedlich groß.
Die Anzahl der Mitglieder vom Rat ist auch unterschiedlich.
Der Werk·statt·rat wird durch eine Vertrauens·person unterstützt.
Er wählt sie selbst.
Sie begleitet und berät den Werk·statt·rat.
Und sie unterstützt ihn bei Treffen.
Mit·wirkung:
Sie haben Wünsche, Ideen, Beschwerden und Anregungen?
Wir besprechen sie in der Werk·statt·rat-Sitzung.
Wir besprechen sie auch mit der Werk·statt·leitung.
Diese Themen bearbeiten wir:
- Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäfts·führung
- Wir kümmern uns um Werk·statt·verträge und Arbeits·recht
- Wir reden im Bereich Lohn mit
- Wir achten auf Ihre Gesundheit und Arbeits·schutz
- Wir gestalten die Berufliche Bildung mit
- Wir entscheiden mit bei Umbau
Alle Werk·stätten haben Werk·statt·räte.
Sie tauschen sich in einer großen Arbeits·gruppe aus.
Unser Werk·statt·rat ist auch dabei.
Wir bekommen hier viele Informationen.
Es gibt auch Betriebs·stätten·räte an allen Standorten der GWK.
Sie unterstützen den Werk·statt·rat.
Kontakt
Vorsitzender Werkstattrat
Tim Lottmann
GWK GmbH
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln
T 0221 5982 131
F 0221 5982 231
werkstattrat@gwk-koeln.de
Standardsprache
Frauenbeauftragte
Unsere Frauenbeauftragte steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Durch die Vorbildfunktion der Frauenbeauftragten werden Frauen in unseren Werkstätten gestärkt und unterstützt, für die Wahrung ihrer Rechte und die Verwirklichung von Gleichberechtigung einzutreten. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören nach § 39 a Absatz 1 WMVO die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung und Gewalt.
Leichte Sprache
Frauen·beauftragte
Unsere Frauen·beauftragte unterstützt Sie.
Sie informiert Sie über Ihre Rechte.
Sie unterstützt und stärkt Frauen.
Sie setzt sich für Gleich·berechtigung ein.
Das heißt:
Alle haben gleiche Rechte.
Das sind die Ziele:
Gleiche Rechte für Frauen und Männer
Genug Zeit für Familie
Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung und Gewalt.
Kontakt
Jennifer Korth
GWK GmbH
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln
T 0221 5982
korth@gwk-koeln.de
Standardsprache
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das gewählte Interessenvertretungsorgan der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinnützigen Werkstätten Köln. Als unverzichtbares Bindeglied zwischen Mitarbeiter*innen und Geschäftsleitung wirkt er aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffenden Angelegenheiten mit.
Leichte Sprache
Betriebs·rat
Die Mitarbeitenden wählen den Betriebs·rat.
Er vertritt ihre Rechte und gestaltet aktiv Regelungen mit.
Er ist eine Art Vermittler.
Kontakt
Vorsitzender Betriebsrat
Werner Zeltinger
GWK GmbH
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln
T 0221 5982 119
F 0221 5982 139
betriebsrat@gwk-koeln.de
Standardsprache
Gewaltschutz
In den GWK beachten wir den Schutz von Menschen vor Gewalt in jeglicher Form. Um den Gewaltschutz in der Kultur und Struktur der GWK zu verankern und zu qualifizieren, unterstützen wir unsere Beschäftigten und unsere Mitarbeitenden, damit diese im Arbeitsalltag angemessen und gewaltfrei handeln und vor Gewalt geschützt werden. Unsere Maßnahmen basieren auf einer konzeptionellen Grundlage, die u. a. Pflichtschulungen zum Gewaltschutz, Trainings zur Erweiterung von Sozialkompetenzen sowie die Möglichkeit der Supervision vorsieht.
In den GWK gibt es eine*n Gewaltschutzbeauftragte*n, die*der übergreifend, nach außen und als Bindeglied zur Geschäftsführung mit dem Schwerpunkt auf Intervention und Nachsorge für den Gewaltschutz in der GWK zuständig ist. Diese Person informiert einmal im Jahr in einem anonymisierten Bericht über seine*ihre Tätigkeit.
Für jeden Standort der GWK ist eine fachlich geeignete Vertrauensperson benannt. Die Vertrauenspersonen stehen Beschäftigten und Mitarbeiter*innen als Ansprechperson im Fall des Erlebens von Gewalt und gewaltgeneigten Situationen zur Verfügung und stehen im Austausch mit dem*der Gewaltschutzbeauftragten.
Für eine detaillierte Erläuterung der Maßnahmen unseres Gewaltschutz- und Interventions-Konzepts, wenden Sie sich an Thomas Ebert.
Leichte Sprache
Gewaltschutz
Alle Menschen brauchen Schutz vor Gewalt.
Wir unterstützen unsere Beschäftigten und unsere Mitarbeitenden.
Wir haben dafür viele Regeln.
Es gibt Schulungen zum Gewalt·schutz oder Trainings.
Es gibt eine Person dafür in den GWK.
Sie heißt Gewalt·schutz·beauftragte.
Die Person setzt sich für Sie ein.
Sie erstellt einmal im Jahr einen Bericht.
Es gibt eine Vertrauens·person an jedem Stand·ort.
Sie helfen Beschäftigten und Mitarbeitenden.
Sie haben Fragen dazu? Melden Sie sich gern.
Kontakt
Gewaltschutzbeauftragter
Thomas Ebert
GWK GmbH
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln
T 0221 5982 121
ebert@gwk-koeln.de
Standardsprache
Eltern- und Betreuenden-Rat
Die Beteiligung von Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden an den für unsere Beschäftigten relevanten Fragestellungen hat in den GWK eine lange Tradition. Die Vertreter*innen des EBR werden in einem 3-jährigen Turnus in den Elternversammlungen gewählt. Die Mitglieder führen ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden durch die Geschäftsleitung unterstützt.
Die Ziele des EBR sind:
- Unterstützung der Beschäftigten bei Angelegenheiten im Werkstattkontext
- Ratgeber für Eltern, Angehörige, Betreuende in Fragen der Zusammenarbeit mit den GWK
- Bereitstellen von Informationen über sozialpolitische Entwicklungen
- Beratung von Eltern und Angehörigen in privaten Angelegenheiten und der Durchsetzung ihrer Interessen
- Vertretung der Interessen der Zielgruppe in Öffentlichkeit und Politik
Peer-Beratung
Der Eltern- und Betreuenden Beirat (EBR) der GWK bietet mit diesem innovativen Angebot allen interessierten Bezugspersonen und Eltern eine ergänzende Beratung an.
Leichte Sprache
Eltern- und Betreuenden-Rat (EBR)
Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuende unterstützen Werk·statt·beschäftigte in den GWK.
Das hat eine lange Tradition.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden alle 3 Jahre in Eltern·versammlungen gewählt.
Die Mitglieder arbeiten ehren·amtlich.
Das bedeutet: Sie setzen sich neben ihrem Beruf im Beirat ein.
Die Geschäfts·leitung der GWK unterstützt sie.
Die Ziele des EBR sind:
- Sie unterstützen Beschäftigten bei Themen in der Werk·statt
- Sie sind Ratgeber für Eltern, Angehörige, Betreuende in Fragen der Zusammenarbeit mit den GWK
- Sie informieren über sozial·politische Entwicklungen
- Sie beraten Eltern und Angehörigen in privaten Angelegenheiten und setzen ihre Interessen durch
- Sie vertreten die Interessen der Zielgruppe in Öffentlichkeit und Politik
Peer-Beratung
Der Eltern- und Betreuenden Beirat (EBR) der GWK hat ein neues Angebot.
Das Angebot ist für alle Bezugs·personen und Eltern.
Es ist eine zusätzliche Beratung.