FAQ

Unsere FAQ:
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie möchten mehr über die berufliche Rehabilitation oder unsere Besonderen und Ambulant Betreuten Wohn·formen erfahren? Informieren Sie sich in unseren FAQ über Ihre Möglichkeiten bei uns. Die Informationen aus den FAQ haben Sie neugierig gemacht? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Werkstätten FAQs
Standardsprache

Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?

Ja. Zur Entscheidungsfindung besteht die Möglichkeit einer zweiwöchigen Hospitation in einer unserer vielen Werkstätten und Abteilungen. Falls Sie sich daraufhin für die Beantragung einer beruflichen Rehabilitation bei uns entscheiden, ist in der Regel eine Tagesstrukturierung in Form einer Arbeits- und Leistungserprobung bis zum Beginn der Maßnahme möglich.

Leichte Sprache

Kann ich vor dem Start ein Praktikum machen?

Ja. Sie können sich zwei Wochen lang ausprobieren.

Sie lernen dabei unsere vielen Werk·stätten und Abteilungen kennen.

Sie können danach eine berufliche Rehabilitation bei uns beantragen.

Sie können vor dem Start eine Arbeits- und Leistungs·erprobung machen.

Wer finanziert meinen Werkstattplatz?

Für die berufliche Bildungsmaßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung (u. a. bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente) die Kosten. Wenn Sie fest mit einem Werkstattvertrag tätig werden, zahlt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (z. B. der Landschaftsverband Rheinland).

Wer finanziert meinen Werk·statt·platz?

Die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Renten·versicherung zahlt für die berufliche Bildungs·maßnahme.

Der Sozial·hilfe·träger (z. B. der Land·schafts·verband Rheinland) zahlt bei einer festem Tätigkeit in der Werk·statt.

Wie hoch ist mein Lohn?

Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeits¬förderungsgeld zzgl. eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert.

Wie hoch ist mein Lohn?

Sie bekommen während der Berufs·bildungs·zeit ein Ausbildungs·geld oder Übergangs·geld.

Die Agentur für Arbeit oder der Renten·versicherung zahlt das Geld.

Sie bekommen einen Grund·lohn im Arbeits·bereich.

Sie bekommen dazu ein Arbeits·förderungs·geld und einen Steigerungs·betrag.

Der Steigerungs·betrag orientiert sich an Ihrer Arbeits·zeit und Qualifizierung.

Bin ich über eine Werkstatt krankenversichert?

Natürlich. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens.

Bin ich über eine Werk·statt kranken·versichert?

Natürlich. Wir versichern Sie bei jeder gesetzlichen Kranken·versicherung Ihres Vertrauens.

Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?

Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetz¬lich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente

Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werk·statt arbeite?

Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesen·heit monatlich für Sie in die Renten·versicherung ein.

Sie haben spätestens nach 20 Jahren einen Anspruch auf eine Erwerbs·minderungs·rente.

Sie erhalten die Alters·rente ab dem gesetzlichen Renten·alter.

Darf ich bei der Werkstatt meiner Wahl arbeiten?

Ja, Sie dürfen frei wählen. Die UN-Konvention „Gleich¬berechtigte Teilhabe“ sichert Ihnen ein freies Wunsch-und Wahlrecht zu! Sie können entweder aus dem Angebot unserer Arbeitsgruppen in den Bereichen Dienstleistung, Handwerk und industrieller Fertigung wählen oder aber bei entsprechender Eignung auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben oder anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig werden.

Darf ich bei der Werk·statt meiner Wahl arbeiten?

Ja, Sie dürfen frei wählen.

Die haben laut Gesetz ein freies Wunsch- und Wahl·recht zu!

Das steht in der UN-Konvention „Gleich·berechtigte Teil·habe“.

Sie können aus den Bereichen Dienst·leistung, Hand·werk und industrielle Fertigung wählen.

Oder Sie arbeiten auf betriebs·integrierten Arbeits·plätzen in Inklusions·betrieben oder auf dem allgemeinen Arbeits·markt.

Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?

In der Regel arbeiten Sie montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen eine geringere Arbeitszeit wünschen, können wir gemeinsam eine für Sie angemessene Stundenzahl vereinbaren.

Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?

Sie arbeiten normaler·weise montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

Wünschen Sie sich aus gesund·heitlichen oder anderen Gründen eine geringere Arbeits·zeit?

Wir können gemeinsam eine andere Stunden·zahl vereinbaren.

Wie komme ich zur Arbeit?

Sie erhalten von uns ein Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. In begründeten Fällen kann ein Fahrdienst für Sie eingerichtet werden oder Sie erhalten die Fahrtkosten für die Fahrt mit dem eigenen PKW erstattet.

Wie komme ich zur Arbeit?

Sie erhalten von uns ein Job·ticket für Bus und Bahn.

Sie benötigen aus gesund·heitlichen Gründen einen Fahrdienst?

Sprechen Sie uns an.

Wohin gehe ich, wenn ich Probleme habe?

In jeder Arbeitsgruppe sind für Sie Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zuständig, die Ihre ersten Ansprechpartner*innen vor Ort bei Problemen und Fragen sind. Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen der Soziale Dienst beratend zur Seite.

Wohin gehe ich, wenn ich Probleme habe?

In jeder Arbeits·gruppe gibt es Fach·kräfte zur Arbeits- und Berufs·förderung.

Das sind Ihre Ansprech·partner bei Problemen und Fragen.

Der Soziale Dienst steht Ihnen auch beratend zur Seite.

Gibt es Ausgleichsangebote?

Als Beschäftigte*r unserer Werkstatt können Sie wöchentlich bis zu zwei arbeitsbegleitende Angebote wahrnehmen. Wir bieten Ihnen sowohl persönlichkeitsfördernde Kreativ- und Ausgleichsangebote als auch wissensvermittelnde Qualifizierungsangebote.

Gibt es begleitende Angebote?

Sie können bis zu zwei arbeits·begleitende Angebote pro Woche wahr·nehmen.

Es gibt Kreativ- und Ausgleichs·angebote.

Wir haben auch fachliche Qualifizierungs·angebote.

Erhalte ich ein Mittagessen?

Ja. Wir bieten Ihnen mittags ein Auswahlessen, das heißt, Sie können zwischen mehreren Gerichten wählen. Zudem können wir Ihre Wünsche bzgl. Diäten oder vegetarischer Kost berücksichtigen.

Erhalte ich ein Mittag·essen?

Ja. Sie können mittags zwischen mehreren Gerichten wählen.

Wir achten auf besondere Wünsche.

Zum Beispiel bei Diäten oder vegetarische Kost.

Wie viel Urlaub habe ich?

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage im Jahr. Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, haben Sie Anspruch auf fünf zusätzliche Tage Urlaub.

Wie viel Urlaub habe ich?

Sie haben 30 Tage Urlaub im Jahr.

Sie haben einen Schwer·behinderten·ausweis?

Sie haben damit fünf zusätzliche Tage Urlaub.

Kann ich bei den GWK eine Ausbildung machen?

Ja. Wir bilden auch aus. Sprechen Sie uns gerne an.

Kann ich in den GWK eine Ausbildung machen?

Ja. Wir bilden auch aus. Sprechen Sie uns gerne an.

Wie sieht die sozialpädagogische Betreuung aus?

Der Soziale Dienst unterstützt Sie u. a. aktiv bei der persönlichen Weiterentwicklung, Krisenintervention bei Konflikten und Alltaghilfen sowie bei der Entwicklung, Begleitung und Durchführung individueller Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen.

Wie sieht die sozial·pädagogische Betreuung aus?

Der Soziale Dienst unterstützt Sie aktiv.

Zum Beispiel bei der persönlichen Weiter·entwicklung, bei Konflikten und Alltags·hilfen.

Er hilft auch bei individuellen Qualifizierungs- und Förder·maßnahmen.

Ist die Barrierefreiheit gewährleistet?

Barrierefreier Zugang bedeutet bei uns, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gebäuden bzw. Räumen und Informationen zu ermöglichen. Das umfasst auch die „barrierefreie Informationstechnik“ durch angepasste Informationsmaterialien. Seminare, Kurse und Module werden in sprachlich angemessener Form aufbereitet und dargeboten.

Sind die GWK barriere·frei?

Barriere·freier Zugang bedeutet bei uns:

Alle Menschen haben einen gleich·berechtigten Zugang zu Gebäuden, Räumen und Informationen.

Wir haben angepasste Informations·materialien.

Das gilt auch für Seminare, Kurse und Module.

Wann kann ich starten?

Wir ermöglichen zeitlich flexible Eintritte in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich oder andere Bereiche der beruflichen Bildung. In der Regel erfolgt eine Aufnahme zum 01. oder zum 15. eines Monats nach Eingang des Eingliederungsvorschlags zur Bewilligung der Maßnahme durch den Leistungsträger.

Wann kann ich starten?

Sie sind zeitlich flexibel.

Eine Aufnahme erfolgt zum 01. oder zum 15. eines Monats.

Der Leistungs·träger muss vorher die Maßnahme bewilligen.

Wie sieht die Eingliederungsplanung aus?

In den GWK wird HAMET2 als fachlich fundiertes Diagnostikverfahren angewandt. Die Ergebnisse der Diagnostik fließen in eine qualifizierte Kompetenzanalyse ein, die der Feststellung des individuellen Leistungspotenzials dient. Auf dieser Grundlage wird ein Eingliederungsziel benannt und ein individueller Bildungsplan erstellt, mit dessen Hilfe Ergebnisse, Meilensteine und Entwicklungsmöglichkeiten regelmäßig analysiert, dokumentiert und aktualisiert werden.

Wie sieht die Eingliederungs·planung aus?

Wir wenden HAMET2.

Das ist ein Diagnostik·verfahren.

Die Ergebnisse fließen in eine qualifizierte Kompetenz·analyse ein.

Sie beurteilt die individuelle Leistung.

Daraus bestimmen wir ein Ein·gliederungs·ziel und einen Bildungs·plan.

Wir dokumentieren und analysieren regelmäßig:

Zum Beispiel Ergebnisse, wichtige Schritte und Entwicklungs·möglichkeiten

Wohnen FAQs
Standardsprache

Kann ich vorab eine Wohnung besichtigen?

Selbstverständlich! Sie können vorab eine Wohnung unserer Besonderen Wohnformen und des Ambulant Betreuten Wohnens besichtigen. So können Sie sich einen eigenen ersten Eindruck von unseren Räumlichkeiten und der Umgebung machen. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Leichte Sprache

Kann ich vorab eine Wohnung besichtigen?

Ja! Sie können vorab eine Wohnung unserer Besonderen Wohn·formen und des Ambulant Betreuten Wohnens besichtigen.

So können Sie sich einen eigenen ersten Eindruck machen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Kann ich eine Wohnung der Besonderen Wohnformen oder des Betreuten Wohnens eine Zeit lang testen?

Je nach Kapazität haben Sie die Gelegenheit, eine Wohnung unserer Besonderen Wohnformen zu testen. Allerdings besteht leider keine Möglichkeit, eine Wohnung des Betreuten Wohnens vorab zu testen.

Kann ich eine Wohnung der Besonderen Wohn·formen oder des Betreuten Wohnens eine Zeit lang testen?

Sie können eine Wohnung unserer Besonderen Wohn·formen testen, wenn etwas frei ist.

Sie können das Betreute Wohnen vorab leider nicht testen.

Wie sieht die Verpflegung aus?

Im Ambulant Betreuten Wohnen versorgen Sie sich selbstständig, können aber Unterstützung bekommen, falls Sie diese benötigen.
In den Besonderen Wohnformen versorgen Sie sich gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen. Selbstverständlich bestimmen Sie selbst, was Sie essen möchten

Wie sieht die Verpflegung aus?

Sie versorgen sich selbst·ständig im Ambulant Betreuten Wohnen.

Sie brauchen Unterstützung?

Sprechen Sie uns an.

Sie versorgen gemeinsam mit Ihren Betreuer*innen in den Besonderen Wohn·formen.

Sie entscheiden selbst über Ihr Essen.

Wie sieht der Tagesablauf der Bewohner*innen aus?

Alle Bewohner*innen können den Alltag nach den persönlichen Wünschen und eigenen Vorstellungen gestalten. Gleichzeitig erhalten Sie stets Unterstützung durch die Betreuer*innen, sofern Sie diese benötigen.

Wie sieht der Tages·ablauf der Bewohner*innen aus?

Sie können den Alltag nach den persönlichen Vorstellungen planen.

Sie brauchen Hilfe?

Sie erhalten stets Unterstützung durch unsere Betreuer*innen.

Gibt es feste Besuchszeiten, die man einhalten muss?

Nein, es gibt keine festen Besuchszeiten. Sie befinden sich in Ihrem Zuhause, deshalb können Sie zu jeder Zeit Gäste empfangen.

Gibt es feste Besuchs·zeiten, die man einhalten muss?

Nein, es gibt keine festen Besuchs·zeiten.

Sie befinden sich in Ihrem Zuhause.

Sie können Sie zu jeder Zeit Gäste empfangen.

Kann ich meine Möbel bei einem Umzug mitnehmen?

Ja, Sie können gerne Ihre eigenen Möbel mitbringen. So können Sie Ihr Zimmer nach Ihren persönlichen Vorstellungen und dem eigenen Geschmack einrichten. Falls sie möchten, kann die Möblierung auch durch die Einrichtungen erfolgen.

Kann ich meine Möbel bei einem Umzug mitnehmen?

Ja, Sie können gerne Ihre eigenen Möbel mitbringen.

Sie können Ihr Zimmer nach Ihrem persönlichen Geschmack einrichten.

Sie brauchen Unterstützung?

Wir können Ihnen bei der Einrichtung helfen.

Was kostet das Ambulant Betreute Wohnen?

Die Kosten für die Betreuung werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland übernommen. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gern. Die Kosten für die Miete und die Lebenshaltung tragen Sie selbst. Falls dies nicht möglich ist, unterstützen wir Sie auch hier bei der Beantragung entsprechender Leistungen. Informieren Sie sich jederzeit bei unseren Ansprechpartner*innen.

Was kostet das Ambulant Betreute Wohnen?

Der Land·schafts·verband Rheinland übernimmt die Kosten.

Wir unterstützen Sie mit den Anträgen.

Sie bezahlen die Kosten für die Miete und die Lebens·haltung.

Sie benötigen Unterstützung?

Wir beraten Sie zum Thema Anträge und Sozial·leistungen.

Sprechen Sie uns an!

Wer bezahlt die Kosten für die Besonderen Wohnformen?

Die Kosten für die Besonderen Wohnformen setzen sich zusammen aus den Lebenshaltungskosten und den Betreuungskosten. Die Betreuungskosten trägt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland. Die Lebenshaltungskosten tragen Sie selbst. Falls dies nicht möglich ist, unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen beim Sozialhilfeträger. Informieren Sie sich jederzeit bei unseren Ansprechpartner*innen.

Wer bezahlt die Kosten für die Besonderen Wohn·formen?

Die Kosten für die Besonderen Wohnformen setzen sich zusammen aus den Lebens·haltungs·kosten und den Betreuungs·kosten.

Der Land·schafts·verband Rhein·land trägt die Betreuungs·kosten.

Sie zahlen für die Lebens·haltungs·kosten.

Sie brauchen Unterstützung?

Wir helfen Ihnen:

Zum Beispiel beim Thema Anträge und Leistungen vom Sozial·hilfe·träger.

Informieren Sie bei uns.

Wie viel Betreuungszeit steht mir pro Woche im Betreuten Wohnen zu und wie oft kommt jemand zu mir?

Der Umfang des wöchentlichen Hilfebedarfs wird zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam mit Ihnen ermittelt, in einem sogenannten Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW) festgehalten und beim zuständigen Kostenträger beantragt. Dieser bewilligt eine festgelegte Anzahl von Betreuungsstunden. In der Regel trifft sich Ihre Bezugsperson mindestens einmal in der Woche mit Ihnen, bei entsprechendem Bedarf natürlich auch öfter.

Wie viel Betreuungs·zeit steht mir pro Woche im Betreuten Wohnen zu? Wie oft kommt jemand zu mir?

Wir ermitteln mit Ihnen Ihre Betreuungs·zeit gemeinsam zu Beginn der Zusammenarbeit.

Wir verwenden das Bedarfs·ermittlungs·instrument (BEI_NRW).

Wir informieren den zuständigen Kosten·träger.

Er bewilligt eine festgelegte Anzahl von Betreuungs·stunden.

Ihre Bezugs·person trifft sich mindestens einmal in der Woche mit Ihnen.

Sie haben mehr Bedarf?

Ihre Bezugs·person trifft sich auch gerne auch öfter mit Ihnen.