Hinweisgeber­schutzgesetz

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Hinweisgebende zu schützen, die mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Regelungen innerhalb des Unternehmens melden.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wer ist ein Hinweisgeber?
Ein Hinweisgeber ist eine Person, die in gutem Glauben Informationen über mögliche Gesetzesverstöße, rechtswidrige Handlungen oder Missstände innerhalb des Unternehmens meldet.
Welche Informationen können gemeldet werden?
Das Gesetz betrifft Meldungen über Verstöße gegen nationale und europäische Gesetze, die im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Finanzdienstleistungen, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Arbeitsrecht stehen.
Schutzmaßnahmen für Hinweisgebende:
  • Anonymität: Hinweisgebende haben das Recht, anonym zu bleiben.
  • Schutz vor Benachteiligung: Es ist untersagt, Hinweisgeber aufgrund ihrer Meldung zu benachteiligen oder zu sanktionieren.
  • Rechtliche Schritte: Das Gesetz bietet rechtliche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, die Opfer von Vergeltungsmaßnahmen werden.
  • Meldeverfahren: Unternehmen sind verpflichtet, angemessene interne Meldeverfahren einzurichten. Dies ermöglicht den Mitarbeitern, Verstöße sicher und vertraulich zu melden.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Die gemeldeten Informationen unterliegen strikter Vertraulichkeit und Datenschutzbestimmungen.
Kontakt

Frank Semerak
Gemeinnützige Werkstätten Köln GmbH
Betriebsrat, Vertrauensperson Werkstattrat
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln

Tel.: 0221 5982185
Fax: 0221 5982213
hinweisgeber@gwk-koeln.de
www.gwk-koeln.de

Bei Herrn Semerak können sich alle Personen melden, die im Alexianer Meldeportal nicht selbstständig eine Meldung abgeben können. Herr Semerak wird dann bei der Erstellung der online Meldung unterstützen. Die Anonymität der Meldenden wird dabei natürlich gewahrt.

Wir ermutigen dazu, mögliche Verstöße zu melden. Sie tragen so zur Wahrung der Integrität und Rechtmäßigkeit unseres Unternehmens bei. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Transparenz und Ethik in unserer Organisation.

Das neue Hinweis∙geber∙schutz∙gesetz

Das neue Hinweis∙geber∙schutz∙gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz will Menschen schützen.

Manche Menschen halten sich nicht an die Regeln in ihrem Unternehmen.

Andere Menschen melden diese Verstöße gegen Gesetze oder Regeln.

Diese Menschen geben Hinweise.

Sie sind Hinweis∙geber.

Wer ist ein Hinweis∙geber?

Ein Hinweis∙geber ist eine Person.

Die Person sieht Verstöße im Unternehmen.

Manche Menschen halten sich nicht an Regeln.

HInweis∙geber melden diese Verstöße.

Welche Informationen können Sie melden?
Das Gesetz betrifft Meldungen über Verstöße gegen Gesetze.

Die Themen sind öffentlichen Aufträgen, Finanzen, Schutz von Verbrauchern, Umwelt∙schutz und Arbeits∙recht.

Schutz∙maß∙nahmen für Hinweis∙geber
  • Hinweisgeber müssen ihren Namen nicht nennen.
  • Hinweisgeber dürfen nicht benachteiligt werden.
  • Das Gesetz schützt Hinweis∙geber.
  • Unternehmen müssen Hinweis∙gebern helfen. Hinweis∙geber müssen sich vertraulich melden können.
  • Alle Informationen über die Hinweis∙geber bleiben geheim.
Kontakt

Frank Semerak
Gemeinnützige Werkstätten Köln GmbH
Betriebsrat, Vertrauensperson Werkstattrat
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln

Tel.: 0221 5982185
Fax: 0221 5982213
hinweisgeber@gwk-koeln.de
www.gwk-koeln.de

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Melden Sie sich bei Herrn Semerak.

Herr Semerak unterstützt Sie.

Alle Meldungen sind anonym.

Wir ermutigen jeden mitzumachen.

Das Gesetz hilft Unternehmen die Regeln einzuhalten.