Ihre Chance bei uns
Wir haben viele Angebote im Bereich Arbeit und Bildung.
Lernen Sie uns kennen!
Unsere Angebote im Bereich Arbeit und Bildung
Standardsprache
Bei uns können Sie flexibel zwischen Voll- und Teilzeitstellen wählen und zahlreiche Kreativitäts-, Qualifizierungs- und Sportaktivitäten ausprobieren. Je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten stehen Beschäftigungsmöglichkeiten auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen oder in Inklusionsunternehmen zur Verfügung.
Unser Arbeits- und Bildungsangebot wird abgerundet durch arbeitstherapeutische Maßnahmen und die Heilpädagogischen Arbeitsbereiche. Mit unserer Beratungsstelle KAI – Köln Arbeitet Inklusiv bieten wir ergänzend zu unserem Arbeits- und Bildungsangebot eine ganzheitliche und passgenaue Beratung rund um das Thema Arbeit.
Wir entscheiden grundsätzlich gemeinsam über Prozesse und Abläufe in unseren Einrichtungen. Unsere Werkstatt- und Betriebsräte sowie unsere Frauenbeauftragte unterstützen Sie als gewählte Interessenvertretungsorgane dabei, Ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Leichte Sprache
Wir haben viele Angebote im Bereich Arbeit und Bildung.
Sie können bei uns verschiedene Bereiche ausprobieren:
Zum Beispiel:
Industrie, Dienst·leistung oder Hand·werk.
Sie können Voll·zeit und Teil·zeit arbeiten.
Es gibt auch andere Angebote neben der Arbeit.
Zum Beispiel im Bereich Kreativität ode Sport.
Sie möchten außerhalb der Werk·statt arbeiten?
Es gibt Stellen auf Außen·arbeits·plätzen.
Hier arbeiten Sie in Betrieben.
Wir haben eine Beratungsstelle KAI – Köln Arbeitet Inklusiv.
Die unterstützt sie beim Thema Arbeit und Bildung.
Wir fördern Sie im Bereich Arbeits·therapie.
Sie brauchen mehr Förderung?
Wir haben dafür Heil·pädagogische Arbeits·bereiche.
Es gibt auch Werk·statt·räte und Frauen·beauftragte.
Sie unterstützen Sie bei Fragen.
Berufliche Reha – und jetzt?
Standardsprache
Leichte Sprache
Sie können bei uns eine berufliche Rehabilitation machen.
Sie können dadurch wieder am Arbeits·leben teil·haben.
Wie läuft eine berufliche Rehabilitation ab?
Es gibt verschiedene Schritte:
Praktika, Eingangs·verfahren oder Berufliche Bildung.
Sie können sich bei uns informieren.
Ausgleichs- und Qualifizierungs·angebote
Standardsprache
Leichte Sprache
Es gibt verschiedene begleitende Angebote.
Die Maßnahmen unterstützen Ihre Fähigkeiten und Motivation.
Es gibt kreative und sportliche Angebote, Unterstützte Kommunikation oder Streit·schlichtung.
Heil·pädagogische Arbeits·bereiche
Standardsprache
Leichte Sprache
Sie brauchen viel Unterstützung?
Wir haben Heil·päda·gogische Arbeits·bereiche in den GWK.
Wir fördern und unterstützen Sie hier.
Betriebs·integrierte Arbeits·plätze
Standardsprache
Die Teilnahme an einer beruflichen Reha oder einer Beschäftigung in unseren Werkstätten ist in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich, etwa über betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAps). KAI – Köln Arbeitet Inklusiv unterstützt Werkstattbeschäftigte bei der Überleitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Leichte Sprache
Sie möchten außerhalb der Werk·statt arbeiten?
Diese Stellen heißen Außen·arbeits·plätze.
Wir haben dafür eine Beratung.
Sie heißt KAI.
Das steht für Köln Arbeitet Inklusiv.
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg.
Unser Inklusions·unternehmen
Standardsprache
Leichte Sprache
Es gibt auch Inklusions·unternehmen.
Hier arbeiten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen.
Es gibt verschiedene Bereiche und Angebote.
Projekte
Standardsprache
Leichte Sprache
Wir haben verschiedene Projekte:
Im Bereich Kunst, Musik oder Schmuck.
Wir haben Projekt·gruppen.
Schauen Sie sich gern um:
Zum Beispiel im KUNST·HAUS KAT18, der Rap·Werk·statt oder Schmuck·Werk·statt.
Fragen und Antworten auf einen Blick
Kann ich ein Praktikum machen, bevor ich mich entscheide?
Standardsprache
Ja. Zur Entscheidungsfindung besteht die Möglichkeit einer zweiwöchigen Hospitation in einer unserer vielen Werkstätten und Abteilungen. Falls Sie sich daraufhin für die Beantragung einer beruflichen Rehabilitation bei uns entscheiden, ist in der Regel eine Tagesstrukturierung in Form einer Arbeits- und Leistungserprobung bis zum Beginn der Maßnahme möglich.
Leichte Sprache
Ja. Sie können sich zwei Wochen lang ausprobieren.
Sie lernen dabei unsere vielen Werk·stätten und Abteilungen kennen.
Sie können danach eine berufliche Rehabilitation bei uns beantragen.
Wie hoch ist mein Lohn?
Standardsprache
Sie bekommen während der Berufsbildungszeit ein Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Im Arbeitsbereich erhalten Sie einen Grundlohn und ein Arbeitsförderungsgeld zzgl. eines Steigerungsbetrages, der sich an Ihrer Arbeitszeit und Qualifizierung orientiert.
Leichte Sprache
Sie bekommen während der Beruflichen Bildung ein Ausbildungs·geld oder Übergangs·geld.
Die Agentur für Arbeit oder die Renten·versicherung zahlt das Geld.
Sie bekommen einen Grund·lohn im Arbeits·bereich.
Sie bekommen dazu ein Arbeits·förderungs·geld und einen Steigerungs·betrag.
Der Steigerungs·betrag orientiert sich an Ihrer Arbeits·zeit und Qualifizierung.
Wie viele Stunden pro Tag muss ich arbeiten?
Standardsprache
In der Regel ist die Anwesenheitszeit montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Sollten Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen eine geringere Arbeitszeit wünschen, können wir gemeinsam eine für Sie angemessene Stundenzahl vereinbaren.
Leichte Sprache
Ihre Anwesenheits·zeit ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Sie wünschen sich eine geringere Arbeits·zeit?
Wir können gemeinsam eine andere Stunden·zahl vereinbaren.
Bin ich über eine Werkstatt krankenversichert?
Standardsprache
Natürlich. Wir als Ihr Arbeitgeber versichern Sie bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung Ihres Vertrauens.
Leichte Sprache
Natürlich. Wir versichern Sie bei jeder gesetzlichen Kranken·versicherung.
Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?
Standardsprache
Ja. Wir zahlen vom ersten Tag Ihrer Anwesenheit monatlich für Sie in die Rentenversicherung ein. Spätestens nach 20 Jahren haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Mit dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters erhalten Sie die Altersrente.
Leichte Sprache
Ja. Wir zahlen monatlich für Sie in die Renten·versicherung ein.
Sie haben spätestens nach 20 Jahren einen Anspruch auf eine Erwerbs·minderungs·rente.
Sie erhalten die Alters·rente ab dem gesetzlichen Renten·alter.
Kontakt
Thomas Ebert
GWK GmbH
Im Gewerbegebiet Pesch 12
50767 Köln
T 0221 5982 121
F 0221 5982 124
ebert@gwk-koeln.de