Covid-Info
Corona-Virus FAQ
Liebe Beschäftigte, Bewohner*innen,
gesetzliche Betreuende und Angehörige,
im Moment erleben wir in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Situation in den GWK.
Auch für uns steht Ihre Sicherheit nach wie vor an erster Stelle. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und Unterstützung im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen in unseren Werkstätten und Wohnstätten. Diese sind Voraussetzung dafür, dass die GWK weiterhin geöffnet bleiben dürfen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen können Sie unserem „Aktionsplan gegen Infektionen“ entnehmen. Weitere lokale Maßnahmen werden Ihnen in den Gruppenbesprechungen vor Ort mitgeteilt.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen in den Werkstätten und Wohnstätten zur Verfügung.
Liebe Beschäftigte, Bewohner*innen,
gesetzliche Betreuende und Angehörige,
Wir erleben eine besondere Situation in den GWK wegen der Corona-Pandemie.
Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle.
Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Wir müssen gemeinsam die Arbeits·schutz- und Hygiene·maßnahmen in unseren Werkstätten und Wohnstätten beachten.
Wir können so weiterhin geöffnet bleiben.
Wir haben einen „Aktionsplan gegen Infektionen“ mit wichtigen Maßnahmen.
Wir teilen Ihnen weitere lokale Maßnahmen in den Gruppenbesprechungen vor Ort mit.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen in den Werkstätten und Wohnstätten zur Verfügung.
Im Falle einer Schließung auf Anordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gelten folgende Antworten:
Ist mein Werkstattplatz sicher?
Standardsprache
Ja, Ihr Werkstattplatz ist Ihnen sicher. Sobald wir wieder öffnen, können Sie Ihre Arbeit wie gewohnt aufnehmen.
Leichte Sprache
Ja, Ihr Werk·statt·platz ist Ihnen sicher.
Sobald wir wieder öffnen, können Sie Ihre Arbeit wie gewohnt aufnehmen.
Wird mein Lohn weitergezahlt?
Standardsprache
Ja, Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn, Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld. Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt am letzten Werktag des Monats. Die Abrechnungen werden Ihnen postalisch zugestellt.
Leichte Sprache
Ja, Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn, Übergangs·geld oder Ausbildungs·geld.
Die Auszahlung erfolgt wie gewohnt am letzten Werktag des Monats.
Die Abrechnungen werden Ihnen per Post zugestellt.
Muss ich jetzt eine Krankmeldung einreichen?
Standardsprache
Nein, müssen Sie nicht. Die Schließung erfolgte auf behördliche Anordnung und erfordert keine Krankmeldung.
Leichte Sprache
Nein, müssen Sie nicht.
Die Schließung erfolgte auf behördliche Anordnung und erfordert keine Krankmeldung.
Behält mein Jobticket seine Gültigkeit?
Standardsprache
Ja, Ihr Jobticket behält weiterhin seine Gültigkeit.
Leichte Sprache
Ja, Ihr Job·ticket behält weiterhin seine Gültigkeit.
Ich bin im Berufsbildungsbereich (BBB). Ist der Wechsel in den Arbeitsbereich (AB) gefährdet?
Standardsprache
Nein, der Wechsel vom Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich ist nicht gefährdet.
Leichte Sprache
Nein, der Wechsel vom Berufs·bildungs·bereich in den Arbeits·bereich ist nicht gefährdet.